Container
Wir stellen folgende Container:
Außenmaße Container | Länge | Breite | Höhe |
---|---|---|---|
1 cbm | 1,08 m | 1,08 m | 1,20 m |
6 cbm | 4,90 m | 2,10 m | 0,80 m |
9 cbm | 5,50 m | 2,50 m | 0,80 m |
13 cbm | 5,50 m | 2,50 m | 1,35 m |
28 cbm | 6,00 m | 2,50 m | 2,50 m |
Die Containergrößen 6 cbm bis 28 cbm sind Abrollcontainer und haben zwei Türen, so dass das Beladen mit einer Schubkarre gut möglich ist.
Wichtig:
Das Stellen von Containern auf öffentlichem Grund bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
Der Besteller haftet für alle Schäden, die durch Befahren von Privatgrund und am Stellplatz des Containers entstehen.
Der Container darf nur bis zum Rand gefüllt werden. Wird über den Rand hinaus geladen, entscheidet das Personal, ob der Container befördert wird.
Folgende Stoffe dürfen NICHT in den Container geladen werden oder bei uns angeliefert werden:
Sämtliche Flüssigstoffe, wie z. B. Chemikalien, Farben, Farbgebinde, Lacke, Lösemittel, Öle als auch Leuchtstoffröhren, Kühlschränke, Reifen, Teerasphalt, kontaminierte Stoffe, Batterien, Akkus, Feuerlöscher, Gasflaschen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, rufen Sie uns gerne an.
Unsere Fraktionen und Berechnungsgrundlagen für unsere Preise.
Bauschutt unbelastet, ohne Störstoffe - AVV 17 01 07
Steine, Mauerbrocken, Ziegel, Beton, Keramik, Mörtel- und Putzreste.
Beton sauber, ohne Störstoffe - AVV 17 01 01
Boden ohne Verunreinigungen (Einstufung nach LAGA Z0) - AVV 17 05 04
Boden mit Steinen ohne Störstoffe – AVV 17 05 04
Gartenabfälle - Laub, Rasenschnitt, Sträucher, Buschwerk, Äste, Wurzeln und Stubben – AVV 20 02 01
Holz - Bau- und Abbruchholz – AVV 17 02 01
Bauabfälle – Gemische aus: Holz, Metall, Kunststoffe, Beton, Bauschutt, Mauerwerk, Kabel, Pappe, Folien etc. ohne organischen Anteil – AVV 17 09 04
Teppich und reine Glascontainer nur auf Anfrage.
Annahmebedingungen
- KMF – künstliche Mineralfaser ("Wolle") nur in dafür vorgesehene KMF-Säcke verpackt und verschlossen
- Dachpappe – auf Anfrage – mit Analyse auf Quecksilber und Asbest
- Eternit/Asbest verpackt und verschlossen in dafür vorgesehene Big Bag
- Dämmstyropor, das gemäß Herstellernachweis oder Analyse als HBSD-frei zu identifizieren ist
- Dämmstyropor - HBCD-haltig
Dämmstyropor muss in reißfeste Säcke verpackt werden
Sämtliche verpackten Sonderabfälle müssen frei von Störstoffen und abfalluntypischen Beimengungen sein.